{"id":64,"date":"2016-06-20T21:04:42","date_gmt":"2016-06-20T21:04:42","guid":{"rendered":"http:\/\/proto.svdeckenpfronn.de\/?page_id=64"},"modified":"2025-08-21T13:22:14","modified_gmt":"2025-08-21T11:22:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/?page_id=64","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: center;\">Satzung des SV Deckenpfronn 1936 e.V.<\/h1>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7 1<br \/>\nName, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein wurde im Jahr 1936 gegr\u00fcndet und f\u00fchrt den Namen \u201eSportverein Deckenpfronn e.V.\u201c.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Deckenpfronn und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart (Registernummer: 240644) eingetragen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<li>Der Verein ist Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als f\u00fcr sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes und dessen Mitgliedsverb\u00e4nde, deren Sportarten im Verein betrieben werden.<\/li>\n<li>Die Farben des Vereins sind Gr\u00fcn\/Wei\u00df.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7 2<br \/>\nZweck, Aufgaben, Grunds\u00e4tze<\/p>\n<ol>\n<li>Vereinszweck ist die Pflege und die F\u00f6rderung des Sports. Dies wird insbesondere verwirklicht durch sportliche \u00dcbungen und Leistungen, regelm\u00e4\u00dfige \u00dcbungseinheiten unter Traineranleitung, Teilnahme an Wettk\u00e4mpfen und Veranstaltung von Wettk\u00e4mpfen. Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassistischen und konfessionellen Gesichtspunkten der Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere der Jugend zu dienen.<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins weder einbezahlte Beitr\u00e4ge zur\u00fcck, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Der Hauptausschuss kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Vereins\u00e4mtern eine angemessene Verg\u00fctung und \/ oder eine angemessene Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne des \u00a73 Nr. 26a EstG beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a73<br \/>\nMitgliedschaft<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein besteht aus:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>ordentlichen Mitgliedern (nat\u00fcrliche Personen),<\/li>\n<li>au\u00dferordentlichen Mitgliedern (juristische Personen und nichtrechtsf\u00e4hige Vereine).<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Personen unter 18 Jahren gelten als Jugendliche bzw. Kinder.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a74<br \/>\nErwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n<ol>\n<li>Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch einen Beschluss des Vorstands aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags per Brief oder E-Mail, der an den Verein zu richten ist. Beschlie\u00dft der Vorstand die Aufnahme, so hat das Mitglied eine Aufnahmegeb\u00fchr zu bezahlen deren H\u00f6he in der Beitragsordnung geregelt ist. Der Aufnahmeantrag von Minderj\u00e4hrigen bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.<\/li>\n<li>Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand ist unanfechtbar und muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmeantrags durch den Vorstand.<\/li>\n<li>Der Beginn der Mitgliedschaft eines au\u00dferordentlichen Mitglieds wird durch eine besondere Vereinbarung zwischen dem au\u00dferordentlichen Mitglied und dem Verein festgelegt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a75<br \/>\nBeendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitglieds endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li>\n<li>Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds muss durch eine unterschriebene schriftliche Erkl\u00e4rung per Brief oder E-Mail, an den Vorstand erfolgen und wird am Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.<\/li>\n<li>Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch den Hauptausschuss beschlossen werden, wenn das Mitglied<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt,<\/li>\n<li>die Anordnungen oder Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane nicht befolgt,<\/li>\n<li>mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein trotz zweimaliger Erinnerung im R\u00fcckstand ist.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li>Vor der Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich m\u00fcndlich oder schriftlich per Brief zu \u00e4u\u00dfern, hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung von 14 Tagen nach Zugang schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und ist dem Mitglied per eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.<\/li>\n<li>Mit dem Beschluss ruht die Mitgliedschaft des betroffenen Mitglieds und die damit verbundenen Rechte dieser Satzung. Sofern hiergegen keine Berufung eingelegt wird, wird der Beschluss mit Ablauf der Berufungsfrist wirksam und die Mitgliedschaft endet.<\/li>\n<li>F\u00fcr Jugendliche und Kinder gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitglieds endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand und wird am Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.<\/li>\n<li>Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch den Ausschuss beschlossen werden, wenn das Mitglied<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt,<\/li>\n<li>die Anordnungen oder Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane nicht befolgt,<\/li>\n<li>mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im R\u00fcckstand ist (kein Berufungsrecht).<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Betroffenen innerhalb von 2 Wochen gegen\u00fcber dem Hauptausschuss ein Berufungsrecht an die n\u00e4chstfolgende Mitgliederversammlung zu. Zu dieser ist er einzuladen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig \u00fcber die Wirksamkeit des Ausschlussbeschlusses. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds.<\/li>\n<li>F\u00fcr Jugendliche und Kinder gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a76<br \/>\nRechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.<\/li>\n<li>Der Verein haftet den Mitgliedern gegen\u00fcber nur im Rahmen des zwischen dem W\u00fcrttembergischen Landessportbund und dem jeweiligen Sportversicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrags.<\/li>\n<li>Jedes ordentliche vollj\u00e4hrige Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Aus\u00fcbung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.<\/li>\n<li>Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen nach Ma\u00dfgabe der vom Vorstand gefassten Beschl\u00fcsse.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitglieder k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.<\/li>\n<li>Personen, die sich um die F\u00f6rderung des Sports und der Jugend besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Beschluss des Hauptausschusses zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/li>\n<li>Ehrungen wegen langfristiger Mitgliedschaft oder besonderer Verdienste um den Verein regelt die Ehrenordnung. Sie ist vom Hauptausschuss zu beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a77<br \/>\nMitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<ol>\n<li>Die ordentlichen Mitglieder\/Jugendliche\/Kinder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen verpflichtet. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt, Einzelheiten regelt die Beitragsordnung des Vereins, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.<\/li>\n<li>Der Verein ist bei besonderen Vorhaben mit au\u00dfergew\u00f6hnlich hohen Kosten oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins zur Erhebung einmaliger Umlagen berechtigt, sofern diese zur Finanzierung notwendig und mit den regelm\u00e4\u00dfigen Beitr\u00e4gen der Mitglieder nicht zu decken sind. \u00dcber die H\u00f6he der Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, wobei eine H\u00f6chstgrenze von dem dreifachen eines Jahresbeitrages besteht.<\/li>\n<li>Die Beitr\u00e4ge der au\u00dferordentlichen Mitglieder werden durch besondere Vereinbarung zwischen dem au\u00dferordentlichen Mitglied und dem Vorstand des Vereins festgesetzt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann zus\u00e4tzliche Abteilungsbeitr\u00e4ge beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a78<br \/>\nOrgane<\/p>\n<ol>\n<li>Die Organe des Vereins sind<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung),<\/li>\n<li>der Vorstand,<\/li>\n<li>der Hauptausschuss.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Organe des Vereins k\u00f6nnen beschlie\u00dfen, dass f\u00fcr bestimmte Aufgabenbereiche Aussch\u00fcsse gebildet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a79<br \/>\nDie ordentliche Mitgliederversammlung<\/p>\n<ol>\n<li>Jeweils im ersten Halbjahr des neuen Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie ist vom Vorstand f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes, einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter Bekanntmachung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen zuvor durch Ver\u00f6ffentlichung im Gemeindeblatt und auf der Vereinshomepage, die jedem Mitglied zug\u00e4nglich ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\n&#8211; Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Entlastung der Vereinsorgane<br \/>\n&#8211; Wahl des Vorstands<br \/>\n&#8211; Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Festsetzung der Beitr\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a7 7<br \/>\n&#8211; Beratung und Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge des Vorstands oder der Mitglieder<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit, ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Wahlen gilt als gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen erh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins erfordern eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Wird eine Satzungs-bestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit ber\u00fchrt, ge\u00e4ndert, so ist dies mit dem zust\u00e4ndigen Finanzamt abzustimmen.<\/li>\n<li>Sollten \u00c4nderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes bzw. Finanzamtes notwendig sein, wird die Vorstandschaft erm\u00e4chtigt in einer eigens daf\u00fcr einberufenen Vorstandssitzung die notwendige \u00c4nderung der Satzung zu beschlie\u00dfen, damit eine Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese von der Satzungs\u00e4nderung in Kenntnis zu setzen. Nach Beschlussfassung ist die Satzung nochmals beim zust\u00e4ndigen Finanzamt einzureichen und ein Feststellungsbescheid nach \u00a7 60a AO zu beantragen. (Redaktionsklausel)<\/li>\n<li>Wahlen und Abstimmungen k\u00f6nnen offen erfolgen, wenn niemand aus der Versammlung widerspricht.<\/li>\n<li>Kinder und Jugendliche haben kein Stimmrecht, sie k\u00f6nnen auch nicht in den Vorstand, zu Abteilungsleitern oder zu Kassenpr\u00fcfern gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung, insbesondere \u00fcber die Beschl\u00fcsse, ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Protokollf\u00fchrer und Repr\u00e4sentanten, bei seiner Verhinderung von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Dies kann sowohl in Papierform als auch digital ausgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a710<br \/>\nDie au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen.<\/li>\n<li>Hierzu ist er verpflichtet, wenn<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>das Interesse des Vereins es erfordert,<\/li>\n<li>die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und des Grundes gegen\u00fcber dem Vorstand in schriftlich per Brief verlangt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 9.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a711<br \/>\nVorstand<\/p>\n<ol>\n<li>Die Vorstandschaft besteht aus mindestens drei und maximal sieben Vorst\u00e4nden, die Mitglieder des Vereins sein m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Die Aufgaben und Rechte der einzelnen Vorstandsmitglieder werden in der Gesch\u00e4ftsordnung beschrieben.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstands werden in der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Der Wahlmodus muss so festgelegt werden, dass die gesetzliche Vertretung des Vereins stets m\u00f6glich bleibt.<\/li>\n<li>Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe des Jahres aus, so erfolgt die Neuwahl in der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Der Vorstand kann bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung auch einen kommissarischen Vertreter bestimmen.<\/li>\n<li>Der Repr\u00e4sentant oder einer der allein vertretungsberechtigten Vorst\u00e4nde leitet die Sitzungen des Vorstands, des Hauptausschusses und die Mitgliederversammlungen.<\/li>\n<li>Der Repr\u00e4sentant, der Vorstand Finanzen und der Vorstand f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit haben Handlungsvollmacht im Sinne des \u00a7 26 BGB, sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie haben Einzelvertretungsvollmacht. Sie k\u00f6nnen zur Erledigung von Vereinsaufgaben Untervollmachten erteilen.<\/li>\n<li>Der Vorstand erledigt alle laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Die Zust\u00e4ndigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder werden in der Gesch\u00e4ftsordnung beschrieben.<\/li>\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Repr\u00e4sentanten. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3 amtierende Vorstandsmitglieder, davon ein Alleinvertretungsberechtigter, anwesend sind.<\/li>\n<li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung, insbesondere \u00fcber die Beschl\u00fcsse, ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Protokollf\u00fchrer und Repr\u00e4sentanten, bei seiner Verhinderung von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Dies kann sowohl in Papierform als auch digital ausgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen, die der Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen oder Empfehlungen dienen, darf der Vorstand ohne Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vornehmen. (siehe \u00a79 Nr. 7 Redaktionsklausel)<\/li>\n<li>Der Vorstand beschreibt und beschlie\u00dft die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a712<br \/>\nHauptausschuss<\/p>\n<ol>\n<li>Dem Hauptausschuss geh\u00f6ren an:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die Vorst\u00e4nde,<\/li>\n<li>die Stellvertreter der Vorst\u00e4nde (Beisitzer),<\/li>\n<li>die Abteilungsleiter der einzelnen Abteilungen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Dem Hauptausschuss obliegt<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die Beratung und Entscheidung \u00fcber die verm\u00f6gensrechtlichen, sportlichen und sonstigen Belange des Vereins, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind,<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die Ordnungen des Vereins, ausgenommen der Beitragsordnung und der Gesch\u00e4ftsordnung (die von der Mitgliederversammlung bzw. dem Vorstand beschlossen wird),<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber die Gr\u00fcndung und Aufl\u00f6sung von Abteilungen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li>Sitzungen des Hauptausschusses sind mindestens zweimal im Jahr durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Der Hauptausschuss ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Hauptausschussmitglieder anwesend sind, davon mindestens ein alleinvertretungsberechtigter Vorstand.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Hauptausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/li>\n<li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung, insbesondere \u00fcber die Beschl\u00fcsse, ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Protokollf\u00fchrer und Repr\u00e4sentanten, bei seiner Verhinderung von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Dies kann sowohl in Papierform als auch digital ausgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a713<br \/>\nAbteilungen<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Hauptausschusses gegr\u00fcndet.<\/li>\n<li>Die Abteilungen werden durch den Abteilungsleiter geleitet<\/li>\n<li>Die Abteilungsleiter werden durch die Hauptversammlung gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a714<br \/>\nKassenpr\u00fcfer<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Hauptausschusses gegr\u00fcndet.<\/li>\n<li>Die Abteilungen werden durch den Abteilungsleiter, dessen Stellvertreter, den Jugendleiter, dessen Stellvertreter, den Abteilungskassier, den Schriftf\u00fchrer\/Pressewart und den Abteilungsausschuss geleitet. Bei kleineren Abteilungen k\u00f6nnen Ausnahmen getroffe werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder der Abteilungsleitung werden in der Abteilungsversammlung gew\u00e4hlt. Die Abteilungsleitung ist gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich.<\/li>\n<li>Die Abteilungen verwalten die ihnen vom Vorstand zugewiesenen Mittel sowie die eigenen Einnahmen selbst\u00e4ndig. Die Kassenf\u00fchrung kann jederzeit von Mitgliedern des Vorstands gepr\u00fcft werden.<\/li>\n<li>Bei Einberufung von Abteilungsversammlungen und Abteilungs-Ausschuss-Sitzungen muss der 1. Vorsitzende ebenfalls eingeladen werden. Er muss auch ein Sitzungsprotokoll erhalten.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a714<br \/>\nKassenpr\u00fcfer<\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder 2 Kassenpr\u00fcfer, die weder dem Vorstand noch dem Ausschuss angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung und der Belege des Vereins sachlich und rechnerisch und best\u00e4tigen dies durch ihre Unterschrift. Der Mitgliederversammlung ist hier\u00fcber ein Bericht vorzulegen.<\/li>\n<li>Vorgefundene M\u00e4ngel m\u00fcssen die Kassenpr\u00fcfer unverz\u00fcglich dem Vorstand berichten.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a715<br \/>\nOrdnungen<\/p>\n<ol>\n<li>Zur Durchf\u00fchrung dieser Satzung gibt sich der Verein Ordnungen, die vom Hauptausschuss zu beschlie\u00dfen sind (ausgenommen Beitragsordnung und Gesch\u00e4ftsordnung)<\/li>\n<li>Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a716<br \/>\nDatenschutz<\/p>\n<ol>\n<li>Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen IT-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.<\/li>\n<li>Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt.<\/li>\n<li>Als Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. \u00dcbermittelt werden dabei das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausge\u00fcbte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer.<\/li>\n<li>Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben im Verein, werden die vollst\u00e4ndige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein gemeldet.<\/li>\n<li>Im Rahmen von Ligaspielen, Spielrunden und Wettk\u00e4mpfen, sowie Turnieren und sonstigen Veranstaltungen, meldet der Verein Ergebnisse, Torsch\u00fctzen und besondere Ereignisse an den zust\u00e4ndigen Verband.<\/li>\n<li>In der Beitrittserkl\u00e4rung wird jedes Mitglied auf die Verarbeitung seiner Daten und seiner Rechte und Pflichten hingewiesen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a717<br \/>\nAufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn die Beschlussfassung hier\u00fcber in der Tagesordnung eigens und ordnungsgem\u00e4\u00df angek\u00fcndigt worden ist.<\/li>\n<li>Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>der Vorstand mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder<\/li>\n<li>von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich angefordert wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, die die Gesch\u00e4fte des Vereins abzuwickeln und die \u00dcbertragung des Vereinsverm\u00f6gens vorzunehmen haben.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Deckenpfronn, die es ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige und kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a718<br \/>\nInkrafttreten der Satzung<\/p>\n<ol>\n<li>Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 26. April 2025 beschlossen und ersetzt die bisherige Satzung.<\/li>\n<li>Sie tritt mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Deckenpfronn, 15.07.2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des SV Deckenpfronn 1936 e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein wurde im Jahr 1936 gegr\u00fcndet und f\u00fchrt den Namen \u201eSportverein Deckenpfronn e.V.\u201c. Der Verein hat seinen Sitz in Deckenpfronn und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart (Registernummer: 240644) eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist Mitglied des W\u00fcrttembergischen &#8230; <a title=\"Satzung\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/?page_id=64\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber Satzung\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-64","page","type-page","status-publish"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-04-23 14:31:38","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/64","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=64"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/64\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5485,"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/64\/revisions\/5485"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.svdeckenpfronn.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=64"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}